Vereine gründen und führen für Dummies
Vereine gründen und führen für Dummies
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1. Auflage 2018
© 2018 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim
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Coverfoto: © Rawpixel/istock/thinstock.com
Lektorat und Projektmanagement: Evelyn Boos-Körner, Schondorf am Ammersee
Print ISBN: 978-3-527-71463-6
ePub ISBN: 978-3-527-81353-7
mobi ISBN: 978-3-527-81354-4
Werner G. Elb ist in eigener Rechtsanwalts- und Buchprüferkanzlei in Frankfurt am Main tätig. Seine Kanzlei beschäftigt sich seit den 1990er-Jahren schwerpunktmäßig mit Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht. Er ist außerdem Dozent in diesen Fachgebieten und hat für verschiedene Organisationen Seminare zu diesen Themen gehalten.
Werner G. Elb kennt Vereine jedoch nicht nur von der rechtlichen Seite: Einen Frankfurter Sportverein mit zuletzt rund 300 Mitgliedern hat er mitgegründet und war über 20 Jahre lang dessen Vorsitzender. Er ist daher mit den anfallenden Fragestellungen in der täglichen Arbeit eines Vereins bestens vertraut.
Zuerst möchte ich mich bei Daniela Adams bedanken, die seit vielen Jahren als Büroleiterin meiner Rechtsanwalts- und Buchprüferkanzlei tätig ist. Sie hat nicht nur mein Büro so organisiert, dass ich überhaupt die nötige Zeit für die Erstellung dieses Buchs hatte, sondern darüber hinaus nahezu das gesamte Manuskript Korrektur gelesen und mir als Vorsitzende eines Vereins unzählige inhaltliche Anregungen gegeben.
Außerdem möchte ich meiner Schwester Marika Elb danken. Sie ist Schriftstellerin und hat mein Buch unter dem Gesichtspunkt einer Person gegengelesen, die bisher mit Vereinen und Vereinsführung nichts zu tun hatte. Ihre Hinweise haben zum Gelingen des Buchs erheblich beigetragen.
Vereine sind in Deutschland so bedeutend, dass sie vom Verfassungsgeber zum Grundrecht erhoben worden sind. In Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz heißt es wörtlich:
»Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.«
Von diesem Grundrecht wird vielfach Gebrauch gemacht. In Deutschland gab es schon Ende 2016 fast 602.000 eingetragene und eine unbekannte Anzahl nicht eingetragene Vereine. Sie werden vom Engagement überwiegend ehrenamtlich tätiger Mitglieder getragen – und die Anforderungen an diese Mitglieder sind über die Jahre weiter gestiegen.
Wenn Sie heutzutage mit der Leitung eines Vereins zu tun haben, werden Sie sich mit dem Thema Datenschutz ebenso auseinandersetzen müssen wie mit der Gestaltung von Webseiten und dem Umgang mit modernen Medien. Zudem ändert sich der Mitgliederstamm regelmäßig durch die ständig steigende Mobilität (… und es sind immer die aktivsten Mitglieder, die umziehen).
Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen in den letzten Jahren haben die rechtlichen Regelungen für Vereine ebenfalls einen neuen Grad an Komplexität erreicht. Dies gilt nicht nur für die erhöhten Anforderungen an die Vereinssatzung und die Gemeinnützigkeit. Auch Gesetze, die auf den ersten Blick gar nichts mit Vereinen zu tun zu haben scheinen, wie etwa das neue Mindestlohngesetz, machen in der täglichen Vereinsarbeit zu schaffen.
Vereine gründen und führen für Dummies ist ein Ratgeber für alle, die mit Vereinen zu tun haben. In diesem Buch erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um sich alten wie neuen Anforderungen bei der Leitung eines Vereins zu stellen. Sie finden darin Hilfestellungen und praktische Anleitungen, um die laufende Vereinstätigkeit optimal und rechtlich einwandfrei zu gestalten. Dies umfasst alle Aspekte des Vereinslebens: von der Gründung eines Vereins über dessen Leitung bis hin zur hoffentlich nie stattfindenden Liquidation.
Sie halten hier kein theoretisches Lehrbuch über Vereinsrecht in Händen. Tatsächlich steht nicht das Recht, sondern die tägliche Vereinsarbeit in diesem … für Dummies-Buch im Vordergrund. Auch wenn man nicht vollständig auf Paragrafen verzichten kann, wird nicht zu jedem Satz in diesem Buch die passende Bestimmung eines Gesetzes oder das passende Urteil genannt, wie es in juristischen Fachbüchern üblich ist. Dagegen finden Sie hier viele praxisrelevante Formulierungsvorschläge, zum Beispiel für Einladungen zu Mitgliederversammlungen, für den Schriftverkehr mit dem Finanzamt und dem Vereinsregister sowie für die Klauseln der Vereinssatzung.
Ich werde auch öfter von »Ihrem Verein« sprechen. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass Ihnen ein Verein gehört. Ein Verein kann niemals einer Person allein gehören. Es soll nur ausdrücken, dass Sie als Leser womöglich mit einem Verein oder dem Projekt einer Vereinsgründung eng verbunden sind.
Zu einem Buch über die Gründung und erfolgreiche Führung eines Vereins werden in der Regel Leser greifen, die mit einem Verein verbunden sind. Ich gehe davon aus, dass Sie entweder
Natürlich ist dieses Buch auch für jeden hilfreich, der sich aus anderen Gründen näher mit der Gründung und Leitung von Vereinen beschäftigen will.
Einige Textstellen im Buch befinden sich in einem grau unterlegten Kasten. Diese Kästen enthalten Formulierungshilfen und Hintergrundwissen. Erstere brauchen Sie nicht unbedingt zu lesen, wenn Sie nicht gerade konkret nach einer bestimmten Formulierung suchen. Hintergrundwissen ist natürlich immer hilfreich, um besser zu verstehen, warum etwas so ist, wie es ist. Um aber nach den Vorschlägen in diesem Buch zu handeln, brauchen Sie diese zusätzlichen Informationen nicht unbedingt.
Abhängig davon, warum Sie zu diesem Buch gegriffen haben, kann es sein, dass Sie einige Teile nicht lesen müssen. Wollen Sie zum Beispiel keinen neuen Verein gründen, können Sie Kapitel 2 getrost überspringen. Soll Ihr Verein keinesfalls in das Vereinsregister eingetragen werden, entfällt Kapitel 3 bei Ihrer Lektüre. Ist Ihnen von vornherein klar, dass Ihr Verein niemals gemeinnützig werden kann, können Sie auf Teil III verzichten.
Dieses … für Dummies-Buch ist in sechs Teile aufgeteilt.
In diesem Teil erfahren Sie, wann und warum Sie einen Verein gründen sollten. Da Sie vor der Gründung wissen müssen, was ein Verein überhaupt ist, erhalten Sie hier eine Definition des Begriffs »Verein« sowie einen Überblick über verschiedene Vereinsarten. Darüber hinaus zeige ich Ihnen Wege zur erfolgreichen Vereinsgründung und Eintragung in das Vereinsregister auf.
Hier erkläre ich Ihnen, warum die Vereinssatzung oftmals wichtiger ist als alles, was in Gesetzbüchern zum Verein steht. Natürlich wird auch die Formulierung einer Satzung ausführlich besprochen.
In diesem Teil erfahren Sie, warum für einen Verein die Anerkennung als gemeinnützig zwar vorteilhaft, aber nicht immer möglich ist. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie die Anerkennung erhalten und – was noch schwieriger sein kann – auch behalten können.
Nun geht es an die praktische Geschäftsführung im Verein, von der Organisation der Vorstandsarbeit und der Durchführung von Mitgliederversammlungen über die Mitgliedergewinnung bis hin zur Finanzierung und vieles mehr.
Im Leben eines Vereins gibt es immer wieder Probleme und neue Situationen. In diesem Teil zeige ich Ihnen die wichtigsten auf und erkläre Ihnen, wie Sie diese Herausforderungen meistern.
Ein solcher Teil gehört zu jedem … für Dummies-Buch. Hier erhalten Sie Tipps, was Sie bei der Geschäftsführung im Verein unbedingt tun und was Sie unbedingt unterlassen müssen, Hinweise zu weiteren Informationsmöglichkeiten zum Thema Vereine und als Bonus eine Aufstellung der zehn ungewöhnlichsten Vereine, die mir in Deutschland bislang untergekommen sind.
Natürlich ist es am besten, das ganze Buch zu lesen, denn nur dann erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alles, was für die Gründung und Leitung eines Vereins wichtig ist. Sie brauchen die Kapitel aber nicht der Reihenfolge nach zu lesen. Sie können gerne mit dem Kapitel anfangen, das Sie im Moment am meisten interessiert. Ich empfehle Ihnen allerdings, Kapitel 1 nicht erst zum Schluss anzusehen, weil es sich mit grundlegenden Informationen beschäftigt, zum Beispiel, was ein Verein überhaupt ist und welche Arten von Vereinen es gibt.
Teil I
Kapitel 1
IN DIESEM KAPITEL
Es ist ein alter Witz: Wenn drei Deutsche sich treffen, gründen sie einen Verein. Und dies ist keine Vereinsmeierei. (Na ja, manchmal mag es auch das geben!) Tatsächlich ist der Verein eine moderne und erfolgreiche Organisationsform, um gemeinsame, insbesondere nicht wirtschaftliche Zwecke mit Gleichgesinnten zu verfolgen.
Wenn Sie einen Verein gründen wollen, müssen Sie sich über die Voraussetzungen für die Vereinsgründung klar sein: Sie müssen prüfen, was für eine Art von Verein Sie gründen wollen und ob ein Verein überhaupt die richtige Organisationsform für den von Ihnen verfolgten Zweck ist.
Die Merkmale eines Vereins sind:
Möglicherweise haben Sie bisher immer gehört, ein Verein müsse aus mindestens sieben Personen bestehen. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum. Zwei Personen sind bei der Gründung ausreichend. Nur wenn ein Verein ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden soll, braucht er zum Zeitpunkt der Eintragung sieben Mitglieder, die die Vereinssatzung unterzeichnen. Danach kann der nunmehr eingetragene Verein auch weniger als sieben Mitglieder haben. Ein eingetragener Verein wird erst aus dem Vereinsregister gestrichen, wenn er weniger als drei Mitglieder hat. Doch selbst dann kann er als nicht eingetragener Verein fortbestehen, solange er noch zwei Mitglieder hat.
Das beliebteste Beispiel für einen derartigen losen Zusammenschluss ist der Stammtisch. Wenn am Stammtisch einer Dorfschänke die jeweils zufällig anwesenden Personen gemeinsam am Tisch sitzen, essen und trinken, verfolgen sie damit keinen gemeinsamen Vereinszweck. Wollen diese Personen jedoch ein bestimmtes, in der Dorfschänke verbreitetes Stammtischbrauchtum am Leben erhalten, dann kann dies durchaus einen gemeinsamen Zweck für einen Verein darstellen.
Sollten Sie eine Gruppierung mit einer festen, nicht veränderbaren Mitgliedschaft bilden wollen, ist ein Verein die falsche Organisationsform. Haben Sie zum Beispiel nur eine Fahrgemeinschaft mit festen Mitgliedern, brauchen Sie keine Vereinsorganisation. Die Mitglieder der Fahrgemeinschaft können ihre Fahrtermine auch ohne die umfangreiche Organisationsform eines Vereins mit der dafür notwendigen Satzung klären.
Vereine kann man nach vielen Kriterien unterscheiden. Beliebt ist eine Unterscheidung nach der Sparte, also zum Beispiel Sportverein, Gesangsverein oder Tierschutzverein. Eine andere gebräuchliche Unterscheidung ist die nach dem Einzugsgebiet: örtlich (Beispiel: 1. FC Nürnberg), landesweit (Beispiel: Hessischer Schwimm-Verband) oder bundesweit (Beispiel: Deutscher Kinderschutzbund).
Bei der Gründung sowie der Behandlung rechtlicher und tatsächlicher Probleme in der Geschäftsführung eines Vereins sind jedoch andere Unterscheidungsmerkmale wichtig. Die Unterteilung nach Vereinsart sieht folgende Kriterien vor:
Die einzelnen Vereinsarten sind miteinander kombinierbar: Der Idealverein kann auch nicht rechtsfähig und nicht gemeinnützig sein oder der gemeinnützige Verein wirtschaftlich und rechtsfähig. Alle möglichen Kombinationen können Sie Abbildung 1.1 entnehmen.
Vereine können nach dem Vereinszweck in wirtschaftliche Vereine und Idealvereine unterschieden werden.
- Vereine, die Leistungen und Waren an Nichtmitglieder zu Marktbedingungen gegen ein Entgelt anbieten (freie Sparkassen),
- Vereine, die Leistungen und Waren an Mitglieder anbieten, wobei diese aber auch im freien Markt zu vergleichbaren Preisen erhältlich sind (Buchclubs, Einkaufsgemeinschaften et cetera),
- Vereine, die darauf ausgerichtet sind, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zumindest mittelbar zu fördern (Taxizentralen).
Im Gegensatz zum wirtschaftlichen Verein ist der Idealverein nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet. Eine weitere Definition des Idealvereins gibt es nicht. Jeder Verein, der nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet ist, gilt als Idealverein.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein Idealverein gar keine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten darf. Eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Idealvereins muss aber den Hauptzwecken des Vereins, die nicht wirtschaftlich sein dürfen, untergeordnet sein.
Ein Verein ist entweder rechtsfähig oder nicht rechtsfähig. Der Idealverein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht. Dieser erhält dann das bekannte Kürzel e. V., das eingetragener Verein bedeutet.
Der wirtschaftliche Verein wird nicht ins Vereinsregister eingetragen. Er erhält seine Rechtsfähigkeit
Diese Verleihung wird aber fast nicht mehr vergeben. Eine Verleihung erfolgt nämlich heute nur noch, wenn es nicht zumutbar ist, dass die einzutragende wirtschaftliche Organisation nicht auch in anderer Rechtsform gegründet wird. Man wird aber kaum begründen können, warum eine Organisation mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nicht auch als GmbH oder als Aktiengesellschaft gegründet werden kann. Und gerade deswegen wurde bisher dem wirtschaftlichen Verein die Verleihung überwiegend verweigert.
Für den wirtschaftlichen Verein ist aber die Rechtsfähigkeit besonders wichtig. Nur so erhält er die nur dem eingetragenen Verein zustehenden Haftungserleichterungen. Als im Wirtschaftsleben stehende Organisation ist der wirtschaftliche Verein von Haftungsforderungen aber besonders bedroht. Wirtschaftliche Vereine bestehen deshalb nur noch in wenigen Bereichen, zum Beispiel bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der VG Wort.
Ein rechtsfähiger Verein – egal ob wirtschaftlicher Verein oder Idealverein – ist eine juristische Person.
Dies hat viele Vorteile. Ein rechtsfähiger Verein kann mit dem Namen des Vereins:
Ein nicht rechtsfähiger Verein hat hingegen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist nur ein Zusammenschluss seiner Mitglieder. Daher hatte er viele der oben genannten Rechte ursprünglich nicht. Inzwischen wurden ihm durch Gerichte und Gesetzesänderungen die meisten dieser Rechte jedoch ebenfalls zugesprochen. Ein nicht rechtsfähiger Verein hat heute eigentlich alle oben genannten Rechte. Zuletzt wurde ihm im Jahr 2009 durch eine Gesetzesänderung auch das Recht zugesprochen, unter eigenem Namen vor Gericht zu klagen.
Probleme verbleiben beim Grundstückserwerb durch einen nicht rechtsfähigen Verein: Denn dieser kann weiterhin nicht allein ins Grundbuch eingetragen werden. So hat im Jahr 2016 der Bundesgerichtshof erneut entschieden, dass eine Eintragung des nicht rechtsfähigen Vereins im Grundbuch unzulässig sei (siehe BGH, Urteil vom 21.01.2016, Aktenzeichen V ZB 19/15). Daher kann ein nicht rechtsfähiger Verein keine Grundstücke nur unter seinen Namen erwerben. Vielmehr müssten neben dem Verein auch alle Mitglieder einzeln als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Dies wird oftmals gegenüber den Mitgliedern nicht durchsetzbar sein.
Es gibt noch einen weiteren Unterschied zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen, und zwar im Hinblick auf die Haftung.
Grund für diese unterschiedliche Haftungsregelung ist, dass über Einsichtnahme in das Vereinsregister der Sitz des rechtsfähigen Vereins und seiner Vorstandsmitglieder festgestellt werden kann. Der rechtsfähige Verein ist letztlich für einen Dritten, der Ansprüche gegen den Verein geltend machen will, greifbar. Als Anwalt füge ich – etwas sarkastisch – hinzu: Zumindest kann man guter Hoffnung sein, dass man jemanden greifbar machen kann.
Dies ist beim nicht rechtsfähigen Verein nicht der Fall. Es gibt jedenfalls kein amtliches Archiv, in dem nicht rechtsfähige Vereine verpflichtend notiert sind. Meistens kann sich ein Dritter bestenfalls an die Person halten, mit der er Kontakt hatte, eben den Handelnden.
Mehr zum Problem der Haftung erfahren Sie in Kapitel 16.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Gemeinnützigkeit des Vereins.
Gemeinnützige Vereine erhalten besondere steuerliche und andere staatliche Förderungen, insbesondere durch teilweise Steuerfreiheit und dem Recht, steuerabzugsfähige Spendenquittungen auszustellen.
Es soll noch einmal betont werden, dass nicht jeder Idealverein auch gemeinnützig ist. Idealvereine sind alle Vereine, die nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet sind. Gemeinnützige Vereine verfolgen aber einen darüber hinausgehenden Zweck, der vom Staat als förderungswürdig anerkannt ist. Umgekehrt kann ein wirtschaftlicher Verein gemeinnützig sein. Es gibt schließlich auch Unternehmen, die gemeinnützig sind, etwa die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH), deren Zweck ebenfalls ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist.
Diese Entscheidung war für diese Vereine existenzbedrohend. Als wirtschaftliche Vereine würden sie keine Verleihung der Rechtsfähigkeit bekommen, denn es gibt auch Kindergärten als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und in anderen Rechtsformen. Deshalb wäre es nicht notwendig, diese als wirtschaftliche Vereine anzuerkennen. Die aus dem Vereinsregister gestrichenen Vereine waren deswegen plötzlich nicht mehr rechtsfähig und jeder, der für einen derartigen Kindergarten handelte, haftete nun persönlich mit seinem Privatvermögen.
Erst im Jahr 2017 wurde durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) als höchstinstanzliches Gericht diese Berliner Rechtsprechung zumindest für den gemeinnützigen Verein kassiert. Der Bundesgerichtshof führte aus, dass Kindergärten zwar wirtschaftliche Geschäftsbetriebe seien. Dieser Geschäftsbetrieb sei aber dem gemeinnützigen und ideellen Bildungszweck des Kindergartenvereins untergeordnet. Der Kindergartenverein habe daher trotz Geschäftsbetrieb einen ideellen Zweck und sei als Idealverein in das Vereinsregister weiter einzutragen.
Sollten Sie auch jetzt noch als Kindergartenverein von der Löschung bedroht werden, können Sie dem Registergericht dieses Urteil vorlegen: BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017, Aktenzeichen II ZB 7/16.
Vor der Gründung eines Vereins müssen Sie prüfen, ob es sinnvoll ist, für den beabsichtigten Zweck einen Verein zu gründen.
Sollten Sie insbesondere nicht wirtschaftliche Interessen gemeinsam in einer Organisation verfolgen wollen, die unabhängig von dem Wechsel der Mitglieder bestehen bleibt, ist der Idealverein (auch ideeller Verein genannt) die richtige Organisationsform für Sie. Denn dafür stellt der Verein ein gleichsam bewährtes und modernes Organisationsmittel dar.
Vereinen sind viele Vorteile gemeinsam:
Dies sind Vorteile, die den Verein auch heute noch als Organisationsform auszeichnen.
Wenn Sie einen Verein gründen wollen, werden Sie im Allgemeinen auch die Rechtsfähigkeit des Vereins anstreben. Denn durch die Rechtsfähigkeit sind die Mitglieder und die Vorstandsmitglieder des Vereins vor Haftungsansprüchen besser geschützt. Die Rechtsfähigkeit schafft darüber hinaus auch oft Zugang zu Kommunen und staatlichen Stellen.
Wenn Ihr Verein einen Zweck verfolgt, den der Staat als förderungswürdig anerkennt, sollten Sie auf alle Fälle die Gemeinnützigkeit anstreben. Denn diese sichert Ihnen eine weitgehende Steuerfreiheit und andere Vorteile.
Kapitel 2
IN DIESEM KAPITEL
Nehmen wir an, Sie haben sich entschieden, einen Verein zu gründen. Dann werden Sie schnell merken, dass dies einiger Vorarbeit bedarf.
Bereits vor der Gründung sollten Sie sich über folgende Punkte Gedanken machen: Sie sollten den Zweck des geplanten Vereins gedanklich genau umreißen. Wenn Sie sich eine genaue Vorstellung machen können, was Sie mit Ihrem Verein erreichen wollen, können Sie die zur Gründung notwendigen Maßnahmen besser vorbereiten. Dann sollten Sie nach einem aussagekräftigen Vereinsnamen suchen. Sie müssen sich klar werden, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen und ob die Gemeinnützigkeit angestrebt werden soll, weil davon der Ablauf der Gründung und der Inhalt der Satzung abhängt. Sie sollten sich auch bereits vor Gründung des Vereins überlegen, welche Personen für den Vorstand infrage kommen.
Zuerst bedarf es einer Einigung über die Gründung eines Vereins. Diese Gründung nennt man Gründungsakt. In diesem Gründungsakt müssen Sie sich zumindest über zwei Angelegenheiten einigen:
Der üblichste und in der Regel sinnvollste Weg, den Gründungsakt vorzunehmen, ist die Einladung zu einer Gründungsversammlung.
Rein rechtlich reichen für die Gründungsversammlung zwei Personen aus. Da aber für eine Eintragung ins Vereinsregister sieben Mitglieder gebraucht werden, ist es bei einem eingetragenen Verein hilfreich sicherzustellen, dass sieben Personen bei der Gründungsversammlung erscheinen. Diese Personen können dann auch die Satzung gleich unterschreiben. Allein dürfen Sie keine Gründungsversammlung durchführen.
Auch wenn erst auf der Gründungsversammlung die Satzung endgültig festgelegt werden muss, sollten Sie zur derselben einen vorgefertigten Satzungsentwurf mitbringen. An eine Satzung werden heutzutage von verschiedenen Seiten, unter anderem vom Finanzamt und Registergericht, so viele Ansprüche gestellt, dass eine Satzung nicht so einfach mal schnell auf einer Gründungsversammlung zusammengeschustert werden kann. Ein derartiger Vorabentwurf ändert aber nichts daran, dass die anwesenden Personen auf der Gründungsversammlung das letzte Wort über die Satzung haben. Wie Sie Ihre Satzung gestalten, erfahren Sie im Teil II dieses Buches.
Nachdem Sie sich über die Satzung geeinigt haben, müssen Sie einen Vorstand wählen. Dies kann erst nach der Einigung über die Satzung geschehen, weil in der Satzung die Angaben über den Vorstand und wie er gewählt wird, enthalten sind. Wichtig ist, dass der Vorstand exakt nach den in der Satzung festgehaltenen Voraussetzungen gewählt wird.
Oft ergeben sich aus der Satzung weitere Notwendigkeiten, die in der Gründungsversammlung zu erledigen sind.
In solchen Fällen sollte auch in der Gründungsversammlung über derartige Entscheidungen ein Beschluss gefasst werden.
Tatsächlich geht es aber auch ohne Gründungsversammlung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verlangt nirgendwo ausdrücklich eine solche, weder beim nicht eingetragenen noch beim eingetragenen Verein. Es verlangt nur die Einigung über Vorstand und Satzung. Die Vereinsgründer könnten sich zum Beispiel auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über die Bildung eines Vorstands und die Formulierung der Satzung austauschen und beide endgültig bestimmen.
Zwar müssen beim einzutragenden Verein sieben Mitglieder die Satzung unterschreiben, aber auch dies ist ohne Gründungsversammlung lösbar: Sie können die Satzung mit der altmodischen Briefpost herumschicken und die Mitglieder einzeln unterschreiben lassen. Wenn Sie die Satzung zurückerhalten, schicken Sie diese mit den Originalunterschriften ans Finanzamt.
Beim einzutragenden Verein besteht immer ein Zeitraum zwischen dem Gründungsakt und der Eintragung in das Vereinsregister. In dieser Zeit wird der noch einzutragende Verein als Vorverein bezeichnet. Dieser Vorverein ist, da noch nicht eingetragen, kein rechtsfähiger, sondern ein nichtrechtsfähiger Verein. Aber auch als solcher ist er bereits ein voll funktionsfähiger Verein. Er kann also schon nach außen tätig werden, also zum Beispiel Räume anmieten, Computer anschaffen und auch bereits Mitgliedsbeiträge einziehen.
Wenn Sie Vorstandsmitglied eines solchen Vorvereins sind, gilt für Ihre Haftung Folgendes: Da der Vorverein noch kein rechtsfähiger Verein ist, haften Sie als für den Verein Handelnder persönlich mit Ihrem Privatvermögen für den Verein. Jetzt kommt aber der Clou: Wird der Verein eingetragen, geht diese persönliche Haftung auf den Verein über. Ab diesen Zeitpunkt haftet der Verein für Sie und zwar auch rückwirkend für die Handlungen, die Sie noch für den Vorverein gemacht haben.