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Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies

Schummelseite

Aufbau einer Falllösung im Schuldrecht

image Sachverhalt und Fallfrage beachten! Lösungsskizze erstellen!

image Anspruchsgrundlage an den Anfang stellen! Mögliche Anspruchsgrundlagen:

Ansprüche auf Erfüllung des Vertrags (§ 433 BGB / § 631 BGB).

Ansprüche auf Schadensersatz: § 280 I BGB (unter Umständen mit §§ 281 bis 283) / § 280 II BGB / § 288 I BGB / § 311a II BGB / § 346 IV BGB – daneben §§ 823 f. BGB, die jedoch kein Schuldverhältnis voraussetzen.

Anspruch untergegangen? Wichtig: Erfüllung (§ 362 BGB) / Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) / Kündigung, Rücktritt, Widerruf

Anspruch durchsetzbar? Wichtig: Verjährung (§ 194 f. BGB) / Unmöglichkeit (§ 275 II, III BGB) / Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB, § 320 BGB)

image Rücktrittsrechte finden sich als:

vertragliche Vereinbarungen (Sachverhalt!) – AGB-Kontrolle beachten!

gesetzliche Rücktrittsrechte (§ 313 III, 323, 324, 326 V, 437 Nummer 2 1. Alternative BGB)

Erforderlich ist regelmäßig Rücktrittsgrund und Rücktrittserklärung.

Rückabwicklung nach erfolgtem Rücktritt einheitlich nach den §§ 346 f. BGB!

image Widerrufsrechte gelten bei Verbraucherverträgen (§ 310 Absatz 3 BGB),

Beachten Sie: Regelmäßig kein Widerrufsgrund erforderlich.

Ausübung und Rückabwicklung: §§ 355 f. BGB

Beachten Sie: Widerrufsfrist 14 Tage – sofern Hinweis auf Widerrufsrecht.

Prüfung Schadensersatzansprüche in Schuldverhältnissen

Prüfen Sie immer § 280 Absatz 1 BGB:

image Schuldverhältnis (vertraglich oder gesetzlich)

image Pflichtverletzung

image Vertretenmüssen des Schuldners:

§ 276 BGB: eigenes Verschulden des Schuldners als Vorsatz oder Fahrlässigkeit

§ 278 BGB: Zurechnung des Verschuldens Dritter (Erfüllungsgehilfe)

image Schaden – konkret benennen!

Ergänzend (bei Schadensersatz statt der Leistung):

image § 281 BGB: Verzug oder mangelhafte Leistung – Fristsetzung!

image § 282 BGB: Nebenpflichtverletzung – Unzumutbarkeit, am Vertrag insgesamt festzuhalten!

image § 283 BGB: Unmöglichkeit – keine Fristsetzung erforderlich!

Sonderregelungen:

image § 311a Absatz 2 BGB als eigenständige Anspruchsgrundlage bei anfänglicher Unmöglichkeit

image Schadensersatz bei mangelhafter Leistung in einigen Verträgen (Kaufvertrag/Werkvertrag)

image § 346 Absatz 4 BGB bei der Rückabwicklung nach einem Rücktritt

Allgemeine Anspruchsgrundlagen, die daneben anwendbar sind:

image § 823 Absatz 1 BGB: Pflichtverletzung kann eine unerlaubte Handlung darstellen

image § 831 BGB: Haftung des Schuldners (»Geschäftsherr«) für unerlaubte Handlungen des Verrichtungsgehilfen (Exkulpationsmöglichkeit gemäß § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB beachten)

Grundsätze und Begriffe im Schuldrecht, die Sie kennen sollten

Anspruch (§ 194 BGB): Recht des Gläubigers, vom Schuldner ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können. Im Schuldrecht auch als Forderung oder Schuldverhältnis im engeren Sinn bezeichnet.

Anspruchsgrundlage: bestehend aus Rechtsfolge (Anspruch) sowie den Anspruchsvoraussetzungen

Culpa in contrahendo: Verletzung von schadensersatzbegründenden Schutzpflichten vor Vertragsabschluss (§ 311a Absatz BGB)

Erfüllung (§ 362 BGB): die vertragsgemäße Leistungserbringung – das Schuldverhältnis erlischt

Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB): Person (Selbstständige, aber auch eigene Beschäftigte), die der Schuldner zur Leistungserbringung einsetzt und deren schuldhaftes Handeln ihm zugerechnet wird

Gattungsschuld (§ 243 BGB): Schuldart, nach der der Schuldner irgendeinen Gegenstand aus einer Gattung schuldet. Erfüllt wird mit einem Gegenstand mindestens mittlerer Art und Güte.

Leistungshandlung: Vom Schuldner vorzunehmende Handlung zur Anspruchserfüllung. Abhängig von Schuldart, Leistungsort und Leistungszeit. Die Erfüllung kann zeitlich später eintreten.

Stückschuld: Schuldart, nach der der Schuldner (nur) einen ganz bestimmten, individualisierten Gegenstand zu leisten hat (typisch: gebrauchte Kaufgegenstände)

Unmöglichkeit (§ 275 Absatz 1 BGB): Leistungsstörung, bei der die geschuldete Leistung dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann und der Anspruch deshalb erlischt

Vertretenmüssen (§ 276 BGB): Oberbegriff für alle Fälle der Verantwortlichkeit des Schuldners für Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Möglich ist insbesondere eigenes Verschulden sowie die Zurechnung des Verschuldens Dritter (§ 278 BGB).

Verzug (§ 286 BGB): Leistungsstörung, bei der die Leistung zeitlich verzögert erbracht wird. Grundsätzlich erfordert Verzug Zugang einer Mahnung und Verschulden des Schuldners.

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WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA

Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies

Tobias Huep

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Auflage 2017

© 2017 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim

Wiley, the Wiley logo, Für Dummies, the Dummies Man logo, and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.

Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.

Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autorinnen und Verlag für die ­Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.

Coverfoto © Ridofranz / Thinkstock / iStock

Korrektur Frauke Wilkens, München

Satz/ePub Reemers Publishing Services GmbH, Krefeld

Print ISBN: 978-3-527-71404-9

ePub ISBN: 978-3-527-81075-8

mobi ISBN: 978-3-527-81076-5

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Über den Autor

»Schuldrecht macht Spaß!« – diese Botschaft vermittelt Tobias Huep seit mehr als zwanzig Jahren an Studierende unterschiedlichster Fachrichtungen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Berlin arbeitete er als Assistent an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg. Nach der Assistentenzeit war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2003 an die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen berufen wurde. Er leitet dort als Studiendekan einen wirtschaftsrechtlichen Masterstudiengang (LL.M.) und hält unter anderem Vorlesungen zum Allgemeinen und zum Besonderen Teil des Schuldrechts. Daneben ist er als Fachautor und Dozent in der Erwachsenenbildung sowie als Of Counsel in einer Rechtsanwaltskanzlei beratend tätig. Lehraufträge zum Deutschen und Internationalen Privatrecht führten ihn in den letzten zwanzig Jahren nach Minsk (Weißrussland), Cluj (Rumänien) und Paris (Frankreich).

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Einführung

Herzlich willkommen in diesem Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies und damit im Schuldrecht allgemein. Wenn Sie dieses Buch in Händen halten, wollen (oder müssen) Sie sich mit dem Schuldrecht befassen. Schon dass Sie dieses Buch in den Händen halten, ist gelebtes Schuldrecht: Wenn Sie es nicht entwendet haben, werden Sie das Buch gekauft oder vielleicht geliehen haben. Und damit haben Sie sich einer der Verträge bedient, um die es nachfolgend geht! Schon dieser Gedanke zeigt Ihnen: Das Schuldrecht steht mit beiden Beinen (und den meisten seiner Paragrafen!) mitten im Leben. Sollte Ihnen irgendwann einmal jemand erzählt haben, Recht sei eine trockene Materie, mag das zutreffen – allerdings nicht für das Schuldrecht! In diesem Buch finden Sie eine Fülle von Beispielen – fast jedes Beispiel ist Entscheidungen der Gerichte nachgebildet, viele Sachverhalte werden Ihnen so oder ähnlich schon einmal selbst begegnet sein. Außerdem seien Sie sich über eines im Klaren: Das Schuldrecht ist das Herz des Zivilrechts – soweit es nicht um die Familie und Erbschaften geht.

Dieses Buch beantwortet Ihnen viele Rechtsfragen, die Sie sich in Ihrem Alltag schon einmal gestellt haben: Warum erscheint beim Kauf im Internet immer dieses Pop-up mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen? Wie ist das mit dem Widerrufsrecht? Was kann ich machen, wenn mein Schuldner die bestellte Ware zu spät liefert?

Nebenbei erfahren Sie eine ganze Menge über die wirtschaftliche Bedeutung des Schuldrechts. Damit ist insbesondere das Vertragsrecht gemeint – es ist unser aller täglich juristisches Brot!

Ein ganz klein wenig lernen Sie auch etwas über Geschichte – das Schuldrecht ist schon recht betagt. Es hat stürmische Zeiten erlebt und Gott sei Dank auch überlebt. So gibt es einige ältere und berühmte Gerichtsurteile, die heute noch so wichtig sind, dass es lohnend ist, sich mit ihnen zu beschäftigen.

Über dieses Buch

Dieses Buch ist ein Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts der etwas anderen Art. Warum anders? Das Buch ermöglicht Ihnen einen entspannten und lockeren, (hoffentlich) zum Teil auch unterhaltsamen Zugang zu diesem zentralen Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dies liegt vor allem am Stil und der Darstellung des Stoffes. Allerdings soll dies nicht auf Kosten des Inhalts gehen. Dieses Buch vermittelt Ihnen zweierlei:

image fachliches Wissen zum Schuldrecht sowie

image das Werkzeug, um schuldrechtliche Fälle zu lösen.

Außerdem ist es die systematische Darstellung der Fundamente des Schuldrechts – eben seines Allgemeinen Teils. Die Besonderheit dieses Buches liegt zum einen in seiner sprachlichen Verständlichkeit – an die juristischen Begriffe werden Sie behutsam herangeführt. Zum anderen reduziert es die Komplexität des Schuldrechts für Sie, um Ihnen in allen Bereichen einen einfachen Zugang zu ermöglichen. Dabei arbeitet dieses Buch mit der gleichen bewährten Methode wie das Schuldrecht selbst: vom Allgemeinen zum Besonderen. Sie erarbeiten sich immer erst die Grundstruktur, bevor Sie diese mit den weiteren Details anreichern.

Begriffe, die in diesem Buch verwendet werden

Das Konzept der … für Dummies-Bücher ist es, Fachchinesisch zu vermeiden und Begriffe in eine verständliche Sprache zu übersetzen. Genauso verhält es sich auch mit diesem Buch. Sie werden sämtliche Begriffe, mit denen im Schuldrecht gearbeitet wird, erklärt bekommen. Dieses Buch hilft Ihnen, diese Begriffe zu verstehen. Allerdings müssen Sie dabei eines erkennen: Jeder dieser Begriffe hat eine ganz bestimmte Bedeutung. Und diese Bedeutung dürfen Sie nicht beliebig ändern. Es ist genau wie in der Mathematik oder im Straßenverkehr: Eine »1« muss eine »1« bleiben – Ampelrot bedeutet »Halt!« und nicht »Fahr!«. Ein Kaufvertrag hat ganz bestimmte Inhalte und Pflichten – er ist nun einmal kein Mietvertrag! Die Begriffe sind wichtiger Bestandteil der juristischen Kommunikation – und Sie wollen doch mitreden. Lassen Sie sich von den Begriffen nicht abschrecken. Oft sind sie sogar hilfreich, manchmal recht plastisch und bildhaft und können Ihnen beim Verständnis des Schuldrechts helfen.

Konventionen in diesem Buch

Um dieses Buch für Sie unkompliziert zu gestalten, finden Sie am Anfang eines jeden Teils und am Anfang eines jeden Kapitels Hinweise auf die jeweiligen Schwerpunkte als erste Orientierung. Beim Durcharbeiten der Kapitel können Sie zur Unterstützung die Aufbauschemata in Kapitel 24 heranziehen. Auch wenn Sie keine Fälle lösen müssen, helfen Ihnen diese Übersichten, den roten Faden zu erkennen – Sie finden alle Punkte der Aufbauschemata in den jeweiligen Kapiteln genau behandelt. Ähnlich können Sie auf das kleine Schuldrechts-Abc in Kapitel 4 zurückgreifen, wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, was genau der Inhalt eines bestimmten Grundsatzes oder Begriffs war. Die Häkchenlisten und Nummerierungen schließlich, auf die Sie fortlaufend stoßen, ordnen die Gedanken und sind gleichzeitig wiederum kleine und überschaubare Aufbauhinweise, an denen Sie sich orientieren können. Von besonderer Bedeutung sind schließlich die zahlreichen Beispiele. Das Schuldrecht ist niemals »L'art pour l'art«, sondern muss vernünftige Lösungen für ganz konkrete Probleme finden. Ausgangs- und Endpunkt ist immer ein Lebenssachverhalt – im Buch Beispiel genannt. Lassen Sie es sich zur Gewohnheit werden: Überlegen Sie erst einmal selbst, wie das Ergebnis nach gesundem Menschenverstand aussehen müsste – erst dann lesen Sie weiter!

Was Sie nicht lesen müssen

Dieses Buch ist modular aufgebaut (Gleiches gilt übrigens auch für das Schuldrecht) – Sie müssen deshalb das Buch nicht von vorn bis hinten durchlesen. Jedes Kapitel ist für sich abgeschlossen, genauso wie sich jeder Teil dieses Buches einem übergeordneten abgeschlossenen Thema widmet. Um das Schuldrecht in seiner Systematik zu verstehen, bietet es sich dennoch an, dieses Buch »chronologisch« durchzuarbeiten. Dennoch sind einige Kapitel etwas spezieller – Sie müssen sie nicht zwingend lesen, um das Schuldrecht zu verstehen. Das kleine Schuldrechts-Abc in Kapitel 4 ist eher als Nachschlagemöglichkeit gedacht, auf das Sie gelegentlich zurückgreifen können. Nicht zwingend lesen müssen Sie Kapitel 11 über die Beteiligung von mehreren Personen an einem Schuldverhältnis. Sofern Sie an Fragen der Vertragsgestaltung nicht interessiert sind, überspringen Sie anfangs gern auch das Kapitel 12. Schließlich bietet Ihnen Kapitel 22 eine vertiefte Darstellung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage – sehr spannend, aber weder für die Praxis noch die Ausbildung von zentraler Bedeutung. Und natürlich ziehen Sie die Aufbau- und Lösungshinweise in den Kapiteln 24 und 25 nur dann hinzu, wenn Sie sich konkret mit schuldrechtlichen Falllösungen zu beschäftigen haben.

Törichte Annahmen über den Leser

Sie beschäftigen sich zum ersten Mal etwas eingehender mit dem Schuldrecht und dabei insbesondere mit dem Vertragsrecht. Vielleicht weil Sie als Studierender der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften an diesem Gebiet nicht vorbeikommen. Vielleicht haben Sie beruflich immer wieder mit Verträgen zu tun und haben schon einige Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt – wissen aber noch nicht, wie alles zusammenhängt und wie Sie systematisch Probleme erkennen und vermeiden können. Vielleicht widmen Sie sich dem Schuldrecht auch aus Lust und Laune und wünschen sich eine verständliche und unterhaltsame Begleitung in dieses Rechtsgebiet. Sie haben gewisse Befürchtungen, dass das alles sehr kompliziert und unverständlich ist. Ihnen ist noch unklar, wie Sie je einen schuldrechtlichen Fall allein lösen sollen.

Wie dieses Buch aufgebaut ist

Das Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies gliedert sich in sieben Teile und insgesamt fünfundzwanzig Kapitel. Nachstehend erhalten Sie einen kurzen Überblick, was Sie wo im Buch erwartet.

Teil I: Den Überblick behalten: Die Grundlagen des Schuldverhältnisses

Im ersten Teil geht es um die herausragende Bedeutung des Schuldrechts und um die Inhalte des Schuldrechts allgemein. Sie begegnen den Grundprinzipien und Leitlinien. Vor allem aber dreht es sich um das wichtigste Werkzeug des Schuldrechts: den Anspruch und die Anspruchsgrundlagen! Schließlich finden Sie am Ende ein kleines Schuldrechts-Abc, auf das Sie bei Bedarf immer wieder zurückgreifen können.

Teil II: Die Entstehung von Schuldverhältnissen

Im zweiten Teil geht es um die verschiedenen Arten der Schuldverhältnisse, ihre Entstehung und ihre jeweiligen Besonderheiten. Sie verstehen neben dem Vertrag, was es mit vorvertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen auf sich hat.

Teil III: Es ist angerichtet: Der Inhalt von Schuldverhältnissen

Der dritte Teil steigt weiter in den Inhalt der verschiedenen Schuldverhältnisse ein. Im Mittelpunkt steht der Vertrag mit seinen Inhalten und den verschiedenen Arten von Pflichten, die er mit sich bringt. Abschließend befassen Sie sich mit den zahlreichen Schuldverhältnissen, in denen mehr als nur zwei Personen mitspielen.

Teil IV: Die Vertragsgestaltung

Der vierte Teil enthält die nächste Ausbaustufe des Vertragsrechts. Jetzt geht es um die richtige Gestaltung von Verträgen – dabei spielt das Verständnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine herausragende Rolle. Zudem befassen Sie sich mit den besonderen Umständen und Anforderungen an Verbraucherverträge.

Teil V: Die Beendigung von Schuldverhältnissen

Im fünften Teil dreht sich alles um die Beendigung von Schuldverhältnissen – wobei wieder der Vertrag im Mittelpunkt steht. Unterteilt ist dieser Teil in die unproblematische und für beide Seiten zufriedenstellende Beendigung und in die streitige, oft nur einseitig gewünschte Beendigung, zum Beispiel durch eine Kündigung oder einen Widerruf.

Teil VI: Wenn es schiefgeht: Störungen im Schuldverhältnis

Der sechste und umfangreichste Teil behandelt sämtliche Spielarten von Störungen in Schuldverhältnissen – auch wenn dies in der Praxis gar nicht so häufig vorkommt, stellt es für das Schuldrecht und seine Anwendung eine der größten Herausforderungen dar. Dabei erhalten Sie im Einstiegskapitel einen Überblick samt sechs Bausteinen, mit denen Sie im Weiteren arbeiten können. Danach geht es mit der Pflichtverletzung und dem Vertretenmüssen um die beiden wichtigsten Begriffe des Störungsrechts. Wie die verschiedenen Arten von Störungen in Schuldverhältnissen zu behandeln sind, lernen Sie in den weiteren Kapiteln. Abgerundet wird dieser Teil durch eine Vertiefung im Bereich des Schadensersatzrechts.

Teil VII: Der Top-Ten-Teil

Der abschließende Teil bietet Ihnen zehn umfangreich ausgearbeitete Aufbauschemata zur Lösung der wichtigsten Fallkonstellationen im Schuldrecht sowie Hinweise für eine gelungene Falllösung. Insbesondere finden Sie Warnungen vor typischen Fallstricken bei der Lösung schuldrechtlicher Fälle.

Symbole, die in diesem Buch verwendet werden

Hier finden Sie Tipps für Ihre Arbeit mit dem Schuldrecht, die für Sie besonders hilfreich sind.

An dieser Stelle lauern besondere Schwierigkeiten und Gefahren.

Die hier angesprochenen Punkte verdienen es in besonderem Maße, von Ihnen beachtet und behalten zu werden.

Dieses Symbol weist auf die unerlässlichen juristischen Begriffe und Definitionen hin.

Beispiele lassen alle Ausführungen in diesem Buch plastisch und nachvollziehbar erscheinen.

Wie es weitergeht

So eingestimmt, kann es eigentlich losgehen. Nein, eines dürfen Sie nicht vergessen: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Textausgabe oder zumindest als Datei auf Ihrem PC. Ohne diese Begleitung können Sie sich auch das Lesen dieses Buches sparen! Jetzt aber los …

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Teil I

Den Überblick behalten: Die Grundlagen des Schuldverhältnisses